Personal

Regelungen für das Personal der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol, welches am Versuchszentrum arbeitet.

Regelungen für das Personal des Versuchszentrums Laimburg

An die Bediensteten erteilte und autorisierte Aufträge
Die an die Bediensteten der Südtiroler Landesverwaltung erteilten Aufträge sind Teil der im jeweiligen Berufsbild vorgesehenen Aufgaben; die entsprechenden Vergütungen sind in der Gesamtentlohnung enthalten.
Die Ermächtigungen zur Ausübung von Tätigkeiten außerhalb der Arbeitszeit sind durch die 'Verordnung über die Unvereinbarkeit und über das Verbot der Ämterhäufung', Dekret des Landeshauptmanns vom 4. Februar 2009, Nr. 6, geregelt.
Verordnung über die Unvereinbarkeit und über das Verbot der Ämterhäufung' erlassen mit Dekret des Landeshauptmanns vom 4. Februar 2009, Nr. 6 (Externer Link)(LexBrowser)

Siehe auch Artikel 14 (Unvereinbarkeit und Ämterhäufung) des Landesgesetzes vom 10. August 1995, Nr. 16 - 'Reform der Personalordnung des Landes'.
Artikel 14 (Unvereinbarkeit und Ämterhäufung) L.G. 16/1995 (LexBrowser)